Hinweise zur Rechtsantragstelle
In der Rechtsantragstelle sowie an den Amtstagen haben Sie die Möglichkeit, Klagen und Anträge zur Niederschrift zu erklären. Dies bedeutet, dass Ihre Anliegen in Schriftform aufgenommen und formalisiert werden, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Kein Anwaltszwang
Es besteht weder ein Anwaltszwang noch müssen Sie den Antrag in der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben. Sie können eine Klage oder einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auch selbst schreiben und per Post, per Fax, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder über den elektronischen Rechtsverkehr beim Arbeitsgericht einreichen. Die Einreichung mittels E-Mail ist unzulässig. Informationen wie Sie digital mit dem Gericht kommunizieren können finden Sie unter Digitale Erreichbarkeit
Kein Dolmetscher
Personen, die kein oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, sollten jemanden mitbringen, der für sie übersetzen kann. Vom Gericht wird nur dann ein Dolmetscher gestellt, wenn es im Laufe eines Prozesses zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte. Auch alle Schreiben, die Sie einreichen, sollen in deutscher Sprache geschrieben sein. Wenn Sie Originaldokumente vorlegen, die in fremder Sprache verfasst sind, sollten Sie eine Übersetzung beifügen.
Zuständige Rechtsantragstelle
Das für Ihre Klage/Ihren Antrag zuständige Arbeitsgericht können Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis der Bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit ermitteln. Im Zweifel wenden Sie sich an das Arbeitsgericht in Ihrem Regierungsbezirk.
Barrierehinweis: Dieses Video enthält keine Tonspur.
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Grenzen der Beratung
Im Rahmen der Klagevorbereitung können Auskünfte zu spezifischen Inhalten von Gesetzen und Tarifverträgen gegeben werden. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Anliegens zu verstehen und entsprechend zu handeln.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine weitergehende Rechtsberatung nicht erfolgen darf. Ebenso dürfen keine allgemeinen Rechtsauskünfte oder Klärungen zu gesetzlichen oder tariflichen Zweifelsfragen gegeben werden. Dies betrifft auch telefonische Anfragen. Sollten Sie rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin oder andere qualifizierte Beratungsstellen.
Standorte der Rechtsantragstellen
Rechtsantragstellen sind grundsätzlich an jedem Hauptgericht sowie an den Außenkammern der Hauptgerichte eingerichtet. Sie stehen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, um Anliegen in einem rechtlich korrekten Verfahren zu erfassen. Die Öffnungszeiten der Rechtsantragstellen variieren jedoch.
Bitte informieren Sie sich vorab auf den Webseiten des jeweiligen Gerichts über die konkreten Sprechzeiten.
Unterlagen für die Klagevorbereitung
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen effizient zu gestalten, bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit. Dazu gehören beispielsweise:
- Ihr Arbeitsvertrag,
- ein Kündigungsschreiben,
- Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen oder
- sonstige Unterlagen, die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen
Die Einreichung mittels E-Mail ist unzulässig, jedoch steht auch Bürgern der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Informationen wie Sie digital mit dem Gericht kommunizieren können finden Sie unter Digitale Erreichbarkeit .
Telefonische Auskünfte
Im Rahmen telefonischer Anfragen können ebenfalls Auskünfte zu Inhalten von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Auch hier gilt jedoch: Eine Rechtsberatung, allgemeine Rechtsauskünfte oder die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen sind ausgeschlossen.
Informationsblatt zur Rechtsantragstelle
Informationsblatt zur Rechtsantragstelle
نشرة معلومات عن مكتب الطلبات القضائية
Information Sheet for the Legal Claims Office
Informations pour le bureau de demande de requêtes
Informacje o Biurze Podawczym
Informații registratură
Информационный лист об отделе по приёму правовых заявлений
Hukuk Müracaat Bürosu Hakkında Bilgiler