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Rechtsantragstelle

Thema 1 von 3

Die Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts München einschließlich der Außenkammern Ingolstadt und Weilheim:

1. Der Bezirk des Arbeitsgerichts München

Der Bezirk des Arbeitsgerichts München umfasst die Amtsgerichtsbezirke/Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, Miesbach, München, Starnberg und Wolfratshausen sowie die Bezirke der

2. Außenkammer Ingolstadt

Die Kammer Ingolstadt umfasst die Amtsgerichtsbezirke/Landkreise Ingolstadt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg/Donau.

3. Außenkammer Weilheim/Obb.

Die Kammer Weilheim umfasst die Amtsgerichtsbezirke/Landkreise Weilheim/Obb. und Garmisch-Partenkirchen.

Anschrift

LAG-M-1
Michael Groessinger

Arbeitsgericht München
Postfach 40 01 80
80701 München

Tel.: 089 30619-0 (Vermittlung)
        089 30619-343 (Rechtsauskunft) 
Fax: 089 30619-298

Digitale Erreichbarkeit

Nutzer-ID beA

DE.Justiz.749d4004-800a-44f4-87d2-8668c2961666.c25e

Mehr zur Digitalen Erreichbarkeit

Öffnungszeiten

ArbG-M-4
Michael Groessinger

Rechtsantragstelle

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
(Nummernausgabe bis 11:30 Uhr)

Telefonauskunft

Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Gerichtsgebäude

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Hinweis zur Rechtsantragstelle

Es liegen derzeit keine Meldungen vor.

Rechtsantragstelle

Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte. 

Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.

Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.

Telefonauskunft

Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen. 

 

Weitere Informationen zur  Rechtsantragstelle 

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Präsidentin
Frau Kautnik

Vizepräsidentin
Frau Dr. Kremerskothen

Geschäftsleiterin
Frau Weynen

Geschäftsverteilungsplan 2025*

Geschäftsverteilungsplan 2024*

3. Änderung zum richterlichen GVP 2024

*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.

Allgemeine Informationen sind in der Rubrik Güterichterverfahren zu finden.

 Informationen zum Güterichterverfahren 

Bei Interesse an Film- und Fernsehproduktionen im und um das Dienstgebäude des Arbeitsgerichts München, wenden Sie sich bitte an die Präsidialgeschäftsstelle unter der Rufnummer 089 30619-247 oder -248 oder senden Sie eine E-Mail an  poststelle@arbg-m.bayern.de.

Wir möchten Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass Film- und Fernsehaufnahmen nur gestattet werden können, wenn sichergestellt ist, dass weder die besonderen Sicherheitsaspekte des Gerichts noch der Gerichtsbetrieb sowie die Besucher des Hauses durch die Dreharbeiten beeinträchtigt bzw. behindert werden.

Ein ausreichender zeitlicher Vorlauf ist nötig, weil im Zuge einer Genehmigung ein Gestattungsvertrag abzuschließen ist, in dem Nutzungsentschädigungen und Unkostenpauschalen zu regeln und einschlägige Haftungs- und Verpflichtungserklärungen abzugeben sind.

Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht München sind in aller Regel öffentlich.

Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.

Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
zentrale_dienste@arbg-m.bayern.de
oder telefonisch unter 089 30619-332 möglich.

Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im

Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen

einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.

Zuwegung

An den Außentreppen zum Haupteingang befinden sich sehbehindertengerechte Markierungen.

Rechts neben den Außentreppen befindet sich ein barrierfrei erreichbarer Rollstuhllift, der zum Informationsbereich führt. 

Der Zuweg über die Tiefgarageneinfahrt (Clemensstraße 120) ist ebenerdig und verschafft barrierefreien Zutritt zum Gebäude. 

Parken

Vor dem Haupteingang (Winzererstraße 106) befindet sich ein Behindertenparkplatz.

In der Tiefgarage befinden sich ebenerdig zwei Behindertenparkplätze. 

Innenbereich

Im Gebäude stehen zwei barrierefreie Aufzüge mit taktiler Beschriftung und Spracherkennung zur Verfügung.

Sanitäranlagen

Im Öffentlichkeitsbereich befindet sich eine barrierefreie Toilette.

Sitzungssäle und Rechtsantragstelle

Der Zutritt zu den Sitzungssälen und zu der Rechtsantragstelle ist barrierefrei.


Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an  poststelle@arbg-m.bayern.de.