Hinweis: Schließung von Amts- und Gerichtstagen zum 01.07.2025
Zum 1. Juli 2025 wurden in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit Amts- und Gerichtstage dauerhaft geschlossen.
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In Bayern sind 11 Arbeitsgerichte errichtet.
Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit haben die meisten auch Kammern oder sog. Gerichts- und Amtstage an anderen Orten. Aus demselben Grund hat Bayern nicht nur ein, sondern zwei Landesarbeitsgerichte: das Landesarbeitsgericht München für den südbayerischen und das Landesarbeitsgericht Nürnberg für den nordbayerischen Raum.
Sie stehen über den Arbeitsgerichten und bilden die zweite Instanz.
Die dritte und höchste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Arbeitsgericht München
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Arbeitsgericht Würzburg
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Arbeitsgericht Augsburg
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Arbeitsgericht Weiden
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