Karriere in der Arbeitsgerichtsbarkeit Bayerns – So klappt die Bewerbung!
Du willst in der Arbeitsgerichtsbarkeit durchstarten? Dann kommt es darauf an, ob du eine Ausbildung, ein Studium oder den direkten Einstieg in einen Beruf bei der Arbeitsgerichtsbarkeit planst.
Der frühe Vogel ...
Frühzeitig informieren lohnt sich! Für viele Ausbildungs- und Studiengänge gilt: Bis zu ein Jahr vorher bewerben!
Ausbildung und Studium: Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses für die zweite, bzw. dritte Qualifikationsebene.
Schulische Voraussetzungen:
Für eine Ausbildung (zweite Qualifikationsebene; QE 2): mindestens qualifizierender Haupt-/ Mittelschulabschluss, mittlere Reife oder vergleichbarer Schulabschluss
Für ein Studium (dritte Qualifikationsebene; QE 3): Abitur, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschluss.
In 3 Schritten zu Ausbildung & Studium
Anmeldung (Ausnahme: duales Studium Verwaltungsinformatik)
- Du beantragst online deine Zulassung zur Auswahlprüfung. Im Antragsformular wählst du deinen Wunschberuf aus.
- Den Online-Antrag und alle Infos findest du beim Bayerischen Landespersonalausschuss (LPA) . Klick dort einfach oben im Menü auf „Ausbildungsplätze“ oder auf „Studienplätze“.
- Für eine die Ausbildung bei uns solltest Du "Verwaltungswirt/in in der Arbeits- und Sozialgerichsbarkeit" auswählen.
- Ausbildung zur Verwaltungwirtin/zum Verwaltungswirt: zum Online-Antrag
- Für ein Duales Studium bei uns solltest Du "Diplom-Rechtspfleger/in (FH) bei Arbeitsgerichten" auswählen.
- Duales Studium zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger: zum Online-Antrag
- Solltest Du dich für ein duales Studium der Verwaltungsinformatik interessieren, so kannst du dich direkt bei uns unter personal@lag-n.bayern.de melden, wir setzen uns umgehend mir Dir in Verbindung. Weitere Bewerberinformationen .
Auswahlprüfung
- Du nimmst an einem schriftlichen Test teil. Er findet in mehr als 100 Städten und Gemeinden in Bayern statt. Such dir einfach einen Ort in deiner Nähe aus. Wichtig: Es gibt nur einen Termin pro Jahr.
weiteres Auswahlverfahren / Bewerbungsgespräch
- Wenn du den Test bestehst und eine gute Platzierung erreichst, wirst du zum weiteren Auswahlverfahren eingeladen. Und wenn auch hier alles passt: Glückwunsch, dann startest du zum nächstmöglichen Termin deine Karriere bei der Arbeitsgerichtsbarkeit!
Fahre Mehrgleisig!
Es macht Sinn, dass Du mehrere Ausbildungs- oder Studienrichtungen auswählst. Es würde uns natürlich freuen, wenn die Arbeitsgerichtsbarkeit zumindest einmal auf deiner Wunschliste vorkommt.
Doppelt hält besser!
Nach der Auswahl der Ausbildungs-/Studienrichtung wirst du aufgefordert die Arbeitsorte nach Regierungsbezirken auszuwählen. Du kannst hier mehrere "Arbeitsorte" auswählen und diesen nach deinen Wünschen Priorisieren.
Auch hier würden wir uns freuen, wenn du die Arbeitsgerichtsbarkeit bei deiner Auswahl mind. einmal berücksichtigst.
Du willst sofort im September 2025 starten? Dann bewirb dich für Ausbildung oder duales Studium im Zweite-Chance-Verfahren!
Die bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit bei den Landesarbeitsgerichten München und Nürnberg bietet zum 1. September 2025 Plätze (m/w/d) für eine Ausbildung als Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt (2. Qualifikationsebene) oder das duale Studium zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger (3. Qualifikationsebene).
Für Ausbildung- oder Studienstart 2025: Jetzt möglichst bis zum 31. Juli 2025 bewerben!
Hierzu Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopien von Schul- und Prüfungszeugnissen und ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung elektronisch oder schriftlich übersenden an das Landesarbeitsgericht im Wunschbezirk:
Landesarbeitsgericht München:
Ausbildung (QE 2) und Duales Studium (QE 3)
Personal@lag-m.bayern.de
Herrn Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München,
Winzerstraße 106, 80097 München
Landesarbeitsgericht Nürnberg
Ausbildung (QE 2) und Duales Studium (QE 3)
Personal@lag-n.bayern.de
Herrn Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg,
Roonstraße 20, 90429 Nürnberg
Weitere Informationen zum Zweite-Chance-Verfahren
FAQ: So läuft das Auswahlverfahren ("Beamtentest")
Du möchtest eine Beamtenausbildung oder ein duales Studium machen? Dann musst du an einem Auswahlverfahren (auch: „Beamtentest“ oder „LPA-Test“) teilnehmen.
Das Auswahlverfahren ist ein schriftlicher Test.
Er dauert mehrere Stunden.
Geprüft werden Ausdrucksfähigkeit, logisches Denken, Allgemeinbildung, Deutsch, Geschichte, Erdkunde, Wirtschaft, Recht und Wissen über unsere Demokratie.
Deine Schulnoten fließen ins Gesamtergebnis ein.
Eine Ausbildung in der Justiz ist dein Start in eine starke Karriere und eine sichere Zukunft mit sehr vielen Chancen. Und: in Berufe, in denen du deine Stärken zeigen und viel Verantwortung übernehmen kannst.
Logisch, dass wir für diese Berufe richtig gute Nachwuchskräfte suchen. Das LPA-Auswahlverfahren („Beamtentest“) zeigt uns, ob du wichtige Grundlagen mitbringst.
Aber es zählen nicht nur die Noten!
Nein! Du brauchst nicht unbedingt Top-Noten, um deine Justizkarriere mit einer starken Ausbildung zu starten.
Das Gesamtpaket muss stimmen: deine Noten, deine Personality und deine Lust aufs „Team Gerechtigkeit“.
Wenn du die schriftliche Prüfung bestehst, runden wir in einem persönlichen Gespräch unser Bild von dir ab.
Für das Auswahlverfahren musst du dich frühzeitig bewerben = im Kalenderjahr vor deinem Ausbildungs- oder Studienbeginn.
BEISPIEL: Du möchtest 2026 deine Ausbildung oder dein Studium beginnen. Dann musst du dich im ersten Halbjahr 2025 bewerben.
Alle aktuellen Termine findest du beim Landespersonalausschuss (LPA): deine Bewerbungs-Termine
"Beamtentest" Bayern, Gesamtnote berechnen
Dieses Beispiel gilt für die 2. Qualifikationsebene (QE), also zum Beispiel für die Ausbildung zur Verwaltungswirtin, zum Verwaltungswirt.
Nehmen wir mal an...
in der Schule hast du in Deutsch eine 2 und in Mathe/Rechnungswesen eine 3,
in der Auswahlprüfung schreibst du eine 3.
So wird deine Gesamtnote berechnet:
Deine Deutschnote zählt einfach (2 x 1 = 2), deine Mathenote dreifach (3 x 3 = 9).
Beides wird addiert (= 11) und dann durch 4 geteilt.
Das ergibt einen Schulnotenschnitt von 2,75.
Dein Schulnotenschnitt zählt einfach (2,75 x 1 = 2,75), die Note der Auswahlprüfung zweifach (3 x 2 = 6).
Beides wird addiert (= 8,75).
Dieser Wert ergibt durch 3 geteilt deine Gesamtnote (8,75 : 3 = 2,92): bestanden!