130 Jahre Arbeitsgericht München
Herzlich willkommen auf der Sonderseite zur Geschichte des Arbeitsgerichts München!
Grußwort des Präsidenten Dr. Dick
Am 01.04.1891 hat das Gewerbegericht München seine Tätigkeit aufgenommen. Es war zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und gewerblich Beschäftigten. Das Gewerbegericht München ist so der unmittelbare Vorläufer des Arbeitsgerichts München, das 1927 aus dem Gewerbegericht hervorging.
Auf dieser Internetseite nehmen wir Sie mit auf eine kleine Reise durch München anhand von Fotos der bisherigen Standorte des Arbeitsgerichts in München. Wir präsentieren Ihnen einige Meilensteine aus der Geschichte der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie die wichtigsten Informationen zu uns auf einen Blick. Den Abschluss bildet eine Zusammenstellung der bisherigen Direktoren bzw. Präsidenten seit den 50er Jahren.
Im Jahr 2021 konnten wir unseren 130. Geburtstag - coronabedingt leider nur online - feiern. Zentrale Veranstaltung war dabei eine am 26.04.2021 online übertragene Podiumsdiskussion mit Frau Staatsministerin Carolina Trautner, Herrn Prof. Dr. Frank Maschmann (Universität Regensburg), Herrn Dr. Harald Wanhöfer (LAG München) und mir (Dr. Hans Dick; Anm. d. Red) zum Thema „Herausforderung moderne Arbeitswelt“. Wir wollen so nicht nur zurückblicken, sondern nach vorne schauen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Entdecken!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Dick

v.l.n.r.: Prof. Dr. Frank Maschmann, Dr. Hans Dick, Frau Carolina Trautner, Dr. Harald Wanhöfer
Podiumsdiskussion "Herausforderung moderne Arbeitswelt"
Die Standorte des Arbeitsgerichts München
Momente aus der Geschichte
19. Jahrhundert
Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze einer Arbeitsgerichtsbarkeit (Berliner Fabrikengericht; conseil de prud`hommes also Rat der Gewerbesachverständigen, der in manchen Regionen Deutschlands im 19. Jahrhundert übernommen wurde). Die Initiative ging von Arbeitgebern aus mit dem Ziel einer schnellen und kostengünstigen Justiz, die vorwiegend eine Einigung anstrebt. Die Besetzung dieser Gerichte wurde weitestgehend von Arbeitgebern bestimmt, war also nicht unbedingt neutral. Hierzu eine kurze Darstellung der Geschichte der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit.
1890
Das Gewerbegerichtsgesetz vom 29.07.1890 sah ab dem 01.04.1891 die freiwillige Errichtung von Gewerbegerichten durch Ortsstatut mit unabhängigen Vorsitzenden und Beisitzern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vor. Es war v.a. zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitern und ihren Arbeitgebern, wobei Arbeiter i.S.d.Gesetzes „diejenigen Gesellen, Gehülfen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge“ waren, auf welche der Titel VII der Gewerbeordnung Anwendung findet.
Mit der Verordnung zur Einführung von Gewerbegerichten in Bayern vom 16.08.1890 wird nach § 83 GewO v.a. die Zuständigkeit festgelegt, welche kommunalen Organe über die Errichtung von Gewerbegerichten zu beschließen haben. Gewerbegerichtsgesetz; Reichtstagsprotokolle; Reichsgesetz
1891
Einrichtung des Gewerbegerichts München zum 01.04.1891 mit Ortsstatut für die Stadt München.
1893
Gründung des Arbeitsgerichtsverbands (Gewerbe- und Kaufmannsgerichtsverband), der sich zu Beginn der Nazidiktatur auflöste, um einer Übernahme durch Naziorganisationen zuvorzukommen.
1904
Erlass des Gesetzes zur Errichtung und Zusammensetzung von Kaufmannsgerichten vom 06.07.1904. Dieses sah die Errichtung von Kaufmannsgerichten durch Ortsstatut mit unabhängigen Vorsitzenden und Beisitzern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ab dem 01.01.1905 vor. Es war v.a. zuständig für Streitigkeiten aus dem Dienst- oder Lehrverhältnis zwischen Kaufleuten und ihren Handlungsgehilfen oder Handlungslehrlingen, da Gewerbegerichte nur für Streitigkeiten mit gewerblichen Arbeitnehmern zuständig waren. Handwerker oder Angestellte von Freiberuflern mussten dennoch vor den ordentlichen Gerichten klagen.
1920
Erlass des Betriebsrätegesetzes vom 04.02.1920. Die durch dieses Gesetz auftretenden betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten (Beschlussverfahren) wurden ab 01.01.1924 vor den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten verhandelt.
1926
Mit dem Arbeitsgerichtsgesetz vom 23.12.1926 (RGBI 1926, 507) wurden die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte zum 01.01.1927 abgelöst. Sämtliche Arbeitsrechtsstreitigkeiten und Beschlussverfahren wurden von nun an vor dem Arbeitsgericht verhandelt.
1927
Die Verordnung vom 30.04.1927 (GVBI 1927, 117) sah vor, dass in Bayern 172 Arbeitsgerichte errichtet werden sollen. Schlussendlich waren es 107. Nur die Arbeitsgerichte in München und Nürnberg hatten ihre eigenen Geschäftsstellen. Die Geschäftsstellen anderer Arbeitsgerichte waren bei den ordentlichen Gerichten (Amtsgerichte) eingerichtet. Die Arbeitsgerichtsbarkeit gehörte ab 1927 zu der ordentlichen Gerichtsbarkeit. 23 Landesarbeitsgerichte werden als Berufungsgerichte bei den Landgerichten errichtet.
1934
Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20.01.1934 hebt das Tarifvertragsrecht und das Betriebsrätegesetz auf (RGBI I 1934, 45); die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für kollektivrechtliche Verfahren wird gestrichen.
1936
Die Arbeitsgerichte werden den Amtsgerichten angegliedert.
1946
Alliiertes Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30.03.1946. Mit diesem wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit nach den Vorschriften des deutschen Arbeitsgerichtsgesetzes vom 23. Dezember 1926 in seiner ursprünglichen Fassung wieder eingeführt.
Bayerisches Arbeitsgerichtsgesetz vom 06.12.1946 (in Vollzug des Kontrollratsgesetzes Nr. 21), das zum 20.01.1947 in Kraft trat.
1947
Im Juni 1947 Errichtung des Arbeitsgerichts Münchens und Aufnahme des Geschäftsbetriebs mit Fachkammern (Handwerksgericht, ab 1952 Eisenbahn, ab 1952 Haushaltsgehilfinnen), die seit 1976 nicht mehr bestehen.
1948
Der Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts München vom 26.01.1948 besteht nur aus einer einzigen Seite. Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan finden Sie auf unserer Seite.
1950
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern lediglich zwei Vorsitzende Richterinnen. Mittlerweile sind am Arbeitsgericht München 26 Vorsitzende Richterinnen und 15 Vorsitzende Richter tätig. Zum Vergleich: Der Frauenanteil in der Rechtspflege bundesweit beträgt bei den Volljuristinnen und Volljuristen "nur" rund 46%.
1953
Errichtung von Gerichtstagen des Arbeitsgerichts München in Freising, Ingolstadt und Holzkirchen.
Erlass des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 04.09.1953, welches das Kontrollratsgesetz Nr. 21 und die Ländergesetze zum 01.10.1953 ablöste und die heutigen Strukturen in der BRD einführte.
1961
Seit 01.12.1961 besteht zusätzlich ein Gerichtstag in Garmisch-Partenkirchen.
1976
Aufhebung aller Fachkammern des Arbeitsgerichts München am 01.01.1976. Das Arbeitsgericht München hatte damals insgesamt 25 Kammern, aktuell sind es 47, von denen 41 besetzt sind.
1981
Seit 30.04.1981 sind Ingolstadt und Weilheim Außenkammern (davor Zweigstellen).
1988
Es erfolgte eine Zeitwende, alle Arbeitsgerichte werden ab 01.01.1988 mit EDV ausgestattet.
2004
Einführung eines Intranets am Arbeitsgericht München mit aktuellen Informationen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.B. über Dienstvereinbarungen, Geschäftsverteilungsplänen, allgemeinen Arbeitsanweisungen und Serviceleistungen.
2012
Durch eine Bluttat am Amtsgericht Dachau am 11.01.12 an einem Staatsanwalt wurde das Bewusstsein für gestiegene Sicherheitsbedürfnisse für Gerichte geschärft. Seit dem 01.11.2012 werden Sicherheitskontrollen durch spezielle Sicherheitskräfte am Arbeitsgericht München durchgeführt.
2014
Zum 01.05.2014 Umzug des Arbeitsgerichts München in das neue renovierte Gebäude in der Winzererstraße 106, München.
2016
Einführung einer elektronische Akte für den Bereich der Verwaltung des Gerichts.
2017
Der elektronische Rechtsverkehr startete für die bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit am 01.10.2017.
2021
130 Jahre Arbeitsgericht München am 01.04.2021.
Das Arbeitsgericht in München aber nicht nur …
- Wir sind nach dem Arbeitsgericht Berlin das größte Arbeitsgericht in Deutschland.
- Wir sind zuständig für die knapp 4 Mio. Einwohner im auf der hier aufrufbaren Karte eingezeichneten Gebiet.
- Das entspricht ca. 30% der Einwohner Bayerns.
- Wir erledigen jedes Jahr durchschnittlich ca. 20.000 arbeitsgerichtliche Verfahren.
- Das Arbeitsgericht München hat 41 besetzte Kammern.
- Wir gehen nach außen: 7 Kammern tagen nicht oder nicht nur in München, sondern in
- Ingolstadt (3 Kammern),
- Weilheim/Obb,
- Freising,
- Garmisch-Partenkirchen,
- Holzkirchen.
- Die Kammern, die nicht in München sind, lösen die Streitigkeiten aus der jeweiligen Region.
Die Präsidenten und Präsidentinnen des Arbeitsgerichts München
30.03.1953 Herr Dr. Schmidt wird Direktor des Arbeitsgerichts München
01.04.1955 Herr Hertle wird Direktor des Arbeitsgerichts München
01.09.1966 Herr Furtner wird Direktor des Arbeitsgerichts München
01.05.1969 Herr Dr. Gschrey wird Direktor des Arbeitsgerichts München
27.09.1972 Herr Bachmair wird Direktor des Arbeitsgerichts München
01.09.1987 Herr Bachmair wird Präsident des Arbeitsgerichts München
01.10.1990 Herr Dr. Alexander wird Präsident des Arbeitsgerichts München
17.09.2001 Frau Mack wird erste Präsidentin des Arbeitsgerichts München
01.08.2006 Herr Wolff wird Präsident des Arbeitsgerichts München
01.03.2011 Herr Müller wird Präsident des Arbeitsgerichts München
01.01.2017 Herr Dr. Dick wird Präsident des Arbeitsgerichts München