Entscheidung
| Datum: | ArbG Weiden vom 30.11.2016 | 
| Aktenzeichen: | 3 Ca 734/16 | 
| Rechtsvorschriften: | § 1 II des TV Versorgungsbetriebe (TV-V) | 
- Zur Eingruppierung eines Schichtmeisters im Wechselschichtbetrieb in einem Müllheizkraftwerk in den TV-V.
 
- Hier: Entgeltgruppe 10 bejaht (alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen).
Revision wurde beim Landesarbeitsgericht Nürnberg am 29.09.2017 unter dem Aktenzeichen 7 Sa 360/17 eingereicht. Die Rücknahme erfolgte am 05.10.2017.
