Das Arbeitsgericht Nürnberg
Inhaltsverzeichnis
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Nürnberg erstreckt sich auf folgende Städte und Landkreise:
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Nürnberg umfasst die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach sowie die Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen.
Hinweis zu den vormaligen Gerichtstagen in Ansbach und Weißenburg: Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die auf einer Anregung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs beruhende dauerhafte Schließung der arbeitsgerichtlichen Gerichtstage in Ansbach und Weißenburg mit Wirkung zum 01.07.2025 beschlossen.
Digitale Erreichbarkeit
Nutzer-ID beA
safe-sp1-1473410063725-016282215
Das Arbeitsgericht Nürnberg ist am 02.07.2025 wegen einer dienstlichen Veranstaltung nur eingeschränkt erreichbar.
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Nürnberg ist geschlossen.
Für dringende und fristgebundene Klagen wird auf die hier eingestellten Klageformulare und Hinweise der Rechtsantragstelle verwiesen.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Nummer 0911 98236-645 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Rechtsantragstelle
In der Rechtsantragstelle können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen. Dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Direktor
Michael Reiser
Vertretung
Doris Erbar
Geschäftsleiterin
Hildegard Clement
Vertretung
Ulrike Sauer-Körmaier
Geschäftsverteilungsplan Stand 01/2025
Geänderter richterlicher Geschäftsverteilungsplan Stand 07/25
*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.
Allgemeine Informationen sind in der Rubrik Güterichterverfahren zu finden.
Informationen zum Güterichterverfahren beim Arbeitsgericht Nürnberg
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Nürnberg sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
poststelle@arbg-n.bayern.de
oder telefonisch unter 0911 98236-651 möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Zuwegung
Der Zuweg über den Haupteingang ist ebenerdig und verschafft durch automatisch öffnende Schiebetüren barrierefreien Zutritt zum Gerichtsgebäude.
Parken
Unmittelbar vor dem Haupteingang des Gerichts (Roonstraße 20) befindet sich ein städtischer Behindertenparkplatz.
Innenbereich
Im Innengebäude stehen zwei barrierefreie Aufzüge mit taktiler Beschriftung und akustischen sowie visuellen Signalen zur Verfügung.
Sanitäranlagen
Im Erdgeschoss sowie im 7. Stock des Gebäudekomplexes befindet sich jeweils eine barrierefreie Behindertentoilette.
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
Der Zutritt zu den Sitzungssälen und der Rechtsantragstelle ist barrierefrei.
Das Arbeitsgericht Nürnberg verfügt über eine mobile Höranlage, welche Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen oder Hörgerät zu einem optimalen Sprachverständnis in Räumen verhilft. Nach vorheriger Mitteilung der Inanspruchnahme kann die Höranlage sowohl im Sitzungssaal als auch in der Rechtsantragstelle verwendet werden.
Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an poststelle@arbg-n.bayern.de
Hinweis: Eine Klage muss eigenhändig unterschrieben sein, eine einfache E-Mail ist daher nicht ausreichend!
Klagen, die nicht für das Arbeitsgericht Nürnberg bestimmt sind, sind für das entsprechende Arbeitsgericht abzuändern.
Klage gegen fristlose Kündigung
Klage auf Herausgabe von Arbeitspapieren