ArbG-N-8
Sitzungssaal des Arbeitsgerichts Nürnberg

Sitzungssaal des Arbeitsgerichts Nürnberg

Sitzungssaal des Arbeitsgerichts Nürnberg

Sitzungssaal des Arbeitsgerichts Nürnberg

Sitzungssaal des Arbeitsgerichts Nürnberg

Sitzungssaal des Arbeitsgerichts Nürnberg

Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Nürnberg

Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Nürnberg

LAG-N-6

Außenansicht des Haupteingangs des Arbeitsgerichts Nürnberg

Thema 1 von 5

Das Arbeitsgericht Nürnberg

Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Nürnberg erstreckt sich auf folgende Städte und Landkreise:

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Nürnberg umfasst die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach sowie die Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen.

Hinweis zu den vormaligen Gerichtstagen in Ansbach und Weißenburg: Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die auf einer Anregung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs beruhende dauerhafte Schließung der arbeitsgerichtlichen Gerichtstage in Ansbach und Weißenburg mit Wirkung zum 01.07.2025 beschlossen. 

 

Anschrift

ArbG-N-8
Michael Groessinger

Arbeitsgericht Nürnberg

Roonstraße 20,
90429 Nürnberg

Telefon: 0911 98236-06
Telefax:  0911 98236-630

Das Arbeitsgericht Nürnberg finden Sie hier

Digitale Erreichbarkeit

Nutzer-ID beA

safe-sp1-1473410063725-016282215

Mehr zur digitalen Erreichbarkeit

Öffnungszeiten

ArbG-N-2
Michael Groessinger

Rechtsantragstelle

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonauskunft

Telefonische Auskünfte werden unter

der Rufnummer 0911 98236-645 

Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

sowie Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erteilt.

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie  

Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr zu erreichen.

Das Arbeitsgericht Nürnberg ist am 02.07.2025 wegen einer dienstlichen Veranstaltung nur eingeschränkt erreichbar.

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Nürnberg ist geschlossen.

Für dringende und fristgebundene Klagen wird auf die hier eingestellten Klageformulare und Hinweise der Rechtsantragstelle verwiesen.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Nummer 0911 98236-645 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Rechtsantragstelle

In der Rechtsantragstelle können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen. Dies gilt auch für telefonische Auskünfte. 

Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.

Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.

Telefonauskunft

Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen. 

 

Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle

Direktor
Michael Reiser

Vertretung
Doris Erbar

Geschäftsleiterin
Hildegard Clement

Vertretung
Ulrike Sauer-Körmaier

 

 

 

Geschäftsverteilungsplan Stand 01/2025

1. Änderung 2025

2. Änderung 2025

3. Änderung 2025

Geänderter richterlicher Geschäftsverteilungsplan Stand 07/25

*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.

Allgemeine Informationen sind in der Rubrik Güterichterverfahren zu finden.

Informationen zum Güterichterverfahren beim Arbeitsgericht Nürnberg 

Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Nürnberg sind in aller Regel öffentlich.

Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.

Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
poststelle@arbg-n.bayern.de 
oder telefonisch unter 0911 98236-651 möglich.

Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im

Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen

einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.

Zuwegung

Der Zuweg über den Haupteingang ist ebenerdig und verschafft durch automatisch öffnende Schiebetüren barrierefreien Zutritt zum Gerichtsgebäude. 

Parken

Unmittelbar vor dem Haupteingang des Gerichts (Roonstraße 20)  befindet sich ein städtischer Behindertenparkplatz.

Innenbereich

Im Innengebäude stehen zwei barrierefreie Aufzüge mit taktiler Beschriftung und akustischen sowie visuellen Signalen zur Verfügung.

Sanitäranlagen

Im Erdgeschoss sowie im 7. Stock des Gebäudekomplexes befindet sich jeweils eine barrierefreie Behindertentoilette.

Sitzungssäle und Rechtsantragstelle

Der Zutritt zu den Sitzungssälen und der Rechtsantragstelle ist barrierefrei.

Das Arbeitsgericht Nürnberg verfügt über eine mobile Höranlage, welche Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen oder Hörgerät zu einem optimalen Sprachverständnis in Räumen verhilft. Nach vorheriger Mitteilung der Inanspruchnahme kann die Höranlage sowohl im Sitzungssaal als auch in der Rechtsantragstelle verwendet werden.


Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an  poststelle@arbg-n.bayern.de 

Hinweis: Eine Klage muss eigenhändig unterschrieben sein, eine einfache E-Mail ist daher nicht ausreichend! 

Klagen, die nicht für das Arbeitsgericht Nürnberg bestimmt sind, sind für das entsprechende Arbeitsgericht abzuändern.

 Kündigungsschutzklage 

 Klage gegen fristlose Kündigung 

 Klage auf Lohn/Gehalt 

 Klage auf Zeugniserteilung 

 Klage auf Herausgabe von Arbeitspapieren