ArbG-M-3

Sitzungsbesuche

Mündliche Verhandlungen bei den Arbeitsgerichten in Bayern oder beim Landesarbeitsgericht sind in der Regel öffentlich. Sie beginnen meist am Vormittag und können bis in den späteren Nachmittag hinein andauern.

Hinweis

Auskünfte über die zu verhandelnden Verfahren können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden

Teilnahme von Einzelpersonen

Einzelpersonen können ohne vorherige Anmeldung an mündlichen Verhandlungen teilnehmen.
 

Teilnahme von Gruppen

Gruppen ab 10 Personen (bis zu max. 25 Personen) bitten wir um vorherige Anmeldung. Die Kontaktadresse finden Sie im Internetauftritt des Gerichts, das Sie besuchen wollen.

Bitte beachten Sie, dass in den Gerichten eine Eingangskontrolle stattfindet. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.

Wann und in welchem Fachgebiet mündliche Verhandlungen stattfinden, erfahren Sie über die zentrale Rufnummer des jeweiligen Gerichts. Der zentrale Aushang der Sitzungen gibt ebenfalls Informationen über die tagesaktuellen Verhandlungen.

Teilnahme von Medienvertretern

Wir bitten Medienvertreterinnen und Medienvertreter, sich vor dem Besuch einer Verhandlung über die geltenden Regelungen zu informieren, insbesondere zu Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude.

Unsere Pressestellen stehen Journalistinnen und Journalisten für Anfragen zu Gerichtsentscheidungen, Verfahren und weiteren relevanten Themen zur Verfügung.

Die Ansprechpatrner sowie aktuelle Pressemitteilungen erhalten Sie  in der Rubrik Presse