Entscheidung
| Datum: | 06.08.2015 | 
| Aktenzeichen: | 5 Sa 476/13 | 
| Rechtsvorschriften: | § 254 BGB | 
Selbständiger Fuhrunternehmer, der als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist, verursacht mit mittlerer Fahrlässigkeit einen Verkehrsunfall; bei der Schadensquote wurde der Nichtabschluss einer Vollkaskoversicherung berücksichtigt.
