Entscheidung

Datum: 22.02.2008
Aktenzeichen: 3 Sa 333/07
Rechtsvorschriften: §§ 305, 307 Abs. 1 Satz 1, 310 Abs. 4 Satz 1 BGB; § 2 KSchG

Eine vorformulierte Vorbehaltsklausel, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, von ihm vorgegebene Arbeitsbedingungen einseitig abändern zu können, ist als unangemessene Benachteiligung i.S. von § 307 BGB anzusehen.

BAG 11.02.2009 - 10 AZR 222/08 -
Revision zurückgewiesen

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