Entscheidung

Datum: ArbG Weiden vom 09.03.2005
Aktenzeichen: 1 Ca 1171/04
Rechtsvorschriften: §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 5 TVG

Jedenfalls in den Fällen, in denen der tarifgebundene Arbeitgeber bei allen Arbeitnehmern aufgrund einer Gleichstellungsabrede die geltenden Tarifverträge anwendet, muss sich auch ein Arbeitnehmer, der aus der Gewerkschaft ausgetreten ist, einen rückwirkend verschlechternden (Sanierungs)Tarifvertrag entgegenhalten lassen, wenn dieser auch für die übrigen Arbeitnehmer gilt.

 zum Volltext