Landesarbeitsgericht München
Landesarbeitsgericht München
Winzererstraße 106
80797 München
Tel.: 089 30619-0
Fax: 089 30619-211
Hinweis:
Der technische Betrieb des De-Mail zu EGVP Konverters wird zum 30.11.2024 eingestellt.
Ab dem 01.12.2024 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr über De-Mail erreicht werden.
Öffnungszeiten
Montag mit Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr
Gerichtsleitung
Präsident
Herr Dr. Wanhöfer
Vizepräsidentin
Frau Dr. Förschner
Geschäftsleiter
Herr Elfinger
Geschäftsverteilungsplan
Anlagen zum Geschäftsverteilungsplan 2025*
1. Anlage; 2. Anlage; 3. Anlage; 4. Anlage; 5. Anlage
Anlagen zum Geschäftsverteilungsplan 2024*
1. Anlage; 2. Anlage; 3. Anlage; 4. Anlage; 5. Anlage;
1. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2024
2. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2024
3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2024
4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2024
*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.
Rufnummern
Güterichterverfahren
Information zum Güterichterverfahren
Beim LAG München besteht im Rahmen des laufenden Verfahrens die Möglichkeit einer Konfliktbeilegung bei einer Güterichterin oder einem Güterichter. Erfahrungsgemäß lässt sich in vielen Fällen eine nicht auf den ersten Blick erkennbare Lösung finden, die für alle Beteiligten einer Entscheidung vorzuziehen sein kann.
Die Besonderheit des Güterichterverfahrens liegt darin, dass es die Chance für die Beteiligten bietet, gemeinsam und selbstverantwortlich mit Unterstützung der Güterichterin oder des Güterichters eine Konfliktlösung zu erarbeiten. Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten - auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten - können herausgearbeitet und für eine Lösung berücksichtigt werden. Im allseitigen Einvernehmen kann der Kreis der Teilnehmer/innen erweitert werden, wenn dies für eine sachgerechte Erörterung des Konflikts sinnvoll erscheint. Das Verfahren wird – anders als das streitige Verfahren - stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Das gesprochene Wort bleibt vertraulich. Es gelangt - ohne Zustimmung der Parteien - nicht in die Gerichtsakte.
Eine Verweisung in das Güterichterverfahren erfolgt nur im Einvernehmen mit den Parteien. Es endet entweder mit einer für die Beteiligten verbindlichen Vereinbarung, die von der Güterichterin oder dem Güterichter als Vergleich protokolliert wird und einen vollwertigen Vollstreckungstitel darstellt, oder mit der Feststellung, dass keine Vereinbarung zustande kommt. Letzteres hat keinerlei nachteilige Auswirkungen: Das Verfahren wird dann an die zuständige Richterin oder den zuständigen Richter zurückgegeben und weitergeführt.
Die Güterichterin oder der Güterichter kann verschiedene Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation wählen, ist als Richterin bzw. Richter neutral und unterstützt allparteilich alle Beteiligten bei der Suche nach einem Konsens auch in festgefahrenen Konflikten, ohne selber Entscheidungen treffen zu können. Nicht die Beurteilung eines in der Vergangenheit liegenden Sachverhalts steht also im Mittelpunkt, sondern das, was die Beteiligten für die Gestaltung ihrer Zukunft voneinander brauchen. So kann eine tragfähige Beziehung entstehen oder ein Auseinandergehen positiv gestaltet werden.
Für das Güterichterverfahren fallen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren an. Wird eine Einigung als Vergleich protokolliert, entstehen die verfahrensüblichen anwaltlichen Gebühren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Güterichterinnen:
Frau Vorsitzende Richterin am LAG Dr. Dickerhof-Borello
Frau Vorsitzende Richterin am LAG Nollert-Borasio
Frau Vorsitzende Richterin am LAG Schönleben
Presseinformationen und -mitteilungen
Pressesprecherin:
Frau Nollert-Borasio
Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht
Tel: 089/30619-360 oder
089/30619-200
Fax:089/30619-211
E-Mail: presse@lag-m.bayern.de
Allgemeine Informationen für Pressevertreter
Hinweis: Eventuell beabsichtigte Bild- und Tonaufnahmen in Räumlichkeiten des Landesarbeitsgerichts sind nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Anfragen auf Drehgenehmigungen richten Sie bitte an o.a. Kontaktdaten.
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Pressemitteilungen:
Pressemitteilung vom 25.11.2021: Testpflicht-Flötistin
Pressemitteilung vom 31.08.2021: Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen
Zuständigkeit
Das Landesarbeitsgericht München ist zuständig für die Entscheidungen über Berufungen und Beschwerden der südbayerischen Arbeitsgerichte.
Das sind die Arbeitsgerichte Augsburg, Kempten, München, Passau, Regensburg und Rosenheim mit ihren Außenkammern und Gerichtstagen.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
U-Bahn: Linie U2, Haltestelle Hohenzollernplatz
Tram: Linie 27, Haltestelle Herzogstraße
Datenschutzrechtliche Informationen
Vergabevermerke
Derzeit sind beim Landesarbeitsgericht München keine Vergaben ausgeschrieben.
Stellen und Karriere
Derzeit sind beim Landesarbeitsgericht München keine Stellen ausgeschrieben.
Trotzdem sind wir immer auf der Suche nach geeigneten Mitarbeitenden hier am Standort München, da sich immer wieder sehr schnell ein Bedarf an neuen Mitarbeitenden ergibt. Es würde uns deshalb sehr freuen, wenn Sie sich eine Karriere beim Landesarbeitsgericht München vorstellen könnten und weiterlesen, was wir Ihnen zu bieten haben.
Wir sind zuständig für die Entscheidungen über Berufungen und Beschwerden der südbayerischen Arbeitsgerichte. Das sind die Arbeitsgerichte Augsburg, Kempten, München, Passau, Regensburg und Rosenheim mit ihren Außenkammern und Gerichtstagen.
Einen guten Einblick in die Tätigkeiten einer Geschäftsstellenverwalterin/eines Geschäftsstellenverwalters in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit gibt der Kurzfilm des Bayerischen Rundfunks vom 30.01.2017.
Dort beschäftigen wir neben Beamtinnen und Beamten Fachkräfte verschiedener Professionen, z.B.:
- Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d),
- Justizfachangestellte (m/w/d), sowie
- Steuerfachangestellte (m/w/d),
Das bieten wir Ihnen:
- Sicherer Arbeitsplatz
- Interessante und anspruchsvolle Aufgabengebiete
- Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bzw. nach den beamtenrechtlichen Vorschriften
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Flexible Arbeits- und Gleitzeitregelungen
- Familienfreundliche Rahmenbedingungen
- Gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Vergünstigtes Jobticket für MVG, BOB und die DB
- Gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn/Tram) sowie kostenfreie Tiefgaragenstellplätze
- Möglichkeit der Beantragung einer Staatsbedienstetenwohnung
Für weitere Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner die Personalsachbearbeiterinnen am Landesarbeitsgericht München zur Verfügung:
Tel. 089 / 30619-204
E-Mail: poststelle@lag-m.bayern.de
Zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten Sie bitte unsere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung
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Postanschrift
Landesarbeitsgericht München
Postfach 40 01 80
80701 München