Arbeitsgericht Rosenheim

Arbeitsgericht Rosenheim
Rathausstraße 23
83022 Rosenheim

Tel.: (0 80 31) 22 08 30
Fax: (0 80 31) 2 20 83 99

Hinweis:
Der technische Betrieb des De-Mail zu EGVP Konverters wird zum 30.11.2024 eingestellt.

Ab dem 01.12.2024 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr über De-Mail erreicht werden.

Das Arbeitsgericht Rosenheim finden Sie hier

 

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

 

Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.

 

Rechtssuchende werden gebeten sich grundsätzlich zunächst telefonisch mit der Telefonauskunft (0 80 31) 2 20 83 51 in Verbindung zu setzen. Eventuelle Vorsprachen sollten erst danach erfolgen.

 

Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können.
 

Telefonauskunft

Tel.: (0 80 31) 2 20 83 51

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

 

Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen. 

Gerichtsleitung

Direktor
Herr Dr. Lubitz

Geschäftsleiter
Herr Siske
 

Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Rosenheim einschließlich der Außenkammer Traunstein und der Gerichtstage:


1.Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rosenheim

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rosenheim umfasst die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Mühldorf a. Inn und Rosenheim sowie den Bezirk der


2.Außenkammer Traunstein

Die Kammer Traunstein umfasst die Amtsgerichtsbezirke Laufen und Traunstein.


3.Gerichtstage

Der Gerichtstag Bad Reichenhall (angegliedert an die Außenkammer Traunstein) umfasst den südlichen Teil des Amtsgerichtsbezirkes Laufen, nämlich die Geimeindegebiete Ainring, Anger, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Piding, Ramsau bei Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau am Königssee.

Der Gerichtstag Mühldorf a. Inn (angegliedert an das Hauptgericht Rosenheim) umfasst die Amtsgerichtsbezirke Altötting und Mühldorf a. Inn.

 

4. Erläuterungen

Gerichtstage sind Sitzungstage eines Arbeitsgerichts oder einer auswärtigen Kammer, die an einem anderen Ort als dem des Gerichtssitzes oder des Sitzes einer auswärtigen Kammer stattfinden.

Amtstage sind Tage, an denen rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geboten wird, Klagen und sonstige Prozessanträge aufnehmen zu lassen. Dabei werden Auskünfte über Gesetze und Tarifverträge nur erteilt, soweit dies für die Aufnahme von Klagen oder sonstigen Anträgen erforderlich ist.

Eine Gerichtsverwaltung des Arbeitsgerichts befindet sich am Ort der Gerichtstage und Amtstage nicht. Schriftsätze müssen deshalb beim Hauptgericht oder bei der zuständigen auswärtigen Kammer eingereicht werden.

 

Gerichtstag Bad Reichenhall

Anschrift (Keine Postanschrift)

Gerichtstag Bad Reichenhall
Wittelsbacherstraße 15
83435 Bad Reichenhall

- Im Kurgastzentrum -

 


Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bus: Haltestelle Kurgastzentrum

 

 

Den Gerichtstag Bad Reichenhall finden Sie hier

 

Amts- und Gerichtstag Mühldorf

Anschrift (Keine Postanschrift)

Amts- und Gerichtstag Mühldorf
Trausnitzstraße 11
84453 Mühldorf

Tel.: 08631 4392

 

Öffnungszeiten
Jeden Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr 

Rechtssuchende werden gebeten sich grundsätzlich zunächst telefonisch mit der Telefonauskunft (0 80 31) 2 20 83 51 in Verbindung zu setzen. Eventuelle Vorsprachen sollten erst danach erfolgen.

 

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bahn/Bus: Haltestelle Bahnhof

 

Den Amts- und Gerichtstag Mühldorf finden Sie hier

 

 

 

Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan 2024

1. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2024

2. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2024

 

Geschäftsverteilungsplan 2023

1. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Rufnummern

Telefonverzeichnis:

 

 

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bus : Haltestelle Max- Bram-Platz

 

Datenschutzrechtliche Informationen

Datenschutzrechtliche Informationen

Presseinformationen und -mitteilungen

Presseanfragen bitte an:

poststelle@arbg-ro.bayern.de

Tel.: (0 80 31) 22 08 30

Allgemeine Informationen für Pressevertreter

Hinweis: Eventuell beabsichtigte Bild- und Tonaufnahmen in Räumlichkeiten des Arbeitsgerichts sind nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Anfragen auf Drehgenehmigungen richten Sie bitte an o.a. Kontaktdaten.

Postanschrift

Arbeitsgericht Rosenheim
Postfach 11 14
83012 Rosenheim
 

Infobox des Arbeitsgerichts Rosenheim

Hinweise der Rechtsantragstellen

Rechtssuchende werden gebeten sich grundsätzlich zunächst telefonisch mit der

Telefonauskunft (0 80 31) 2 20 83 51

in Verbindung zu setzen.
Eventuelle Vorsprachen sollten erst danach erfolgen.

Hinweise Ausbildung

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