Eine Straße mit Mittelstreifen. Auf der linken Fahrspur steht "Studium", auf der Rechten "Ausbildung" mit je einem gelben Pfeil in die jeweilige Richtung

Ausbildung und Duales Studium

Arbeiten in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit heißt: Jeden Tag etwas bewegen, Gerechtigkeit stärken und mit Menschen für Menschen da sein! Starte in einem krisensicheren Beruf mit Vielfalt, Sicherheit und starken Karrierechancen. Entdecke unsere Ausbildungsberufe und dualen Studiengänge – oder finde deinen Weg zum Karrierestart nach dem Studium oder als Quereinsteiger. 

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Ausbildung zur Verwaltungswirtin und zum Verwaltungswirt bei den bayerischen Arbeitsgerichten

Ablauf der Ausbildung:

Lehrgänge an der Akademie der Sozialverwaltung (9 Monate) und Praxis in Behörden (15 Monate).

Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene. Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirtin“ / „Verwaltungswirt“ zu führen.

Dauer:

2 Jahre

Schulische Voraussetzungen:

mindestens qualifizierender Haupt-/ Mittelschulabschluss, mittlere Reife oder vergleichbarer Schulabschluss

Gehalt:

Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.509,93 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025) brutto monatlich. Anwärterinnen und Anwärter erhalten zudem gegebenenfalls einen Orts- und Familienzuschlag je nach Wohnsitz, Familienstand und etwaigen berücksichtigungsfähigen Kindern. Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs Ihre Ernennung zur Regierungssekretärin / zum Regierungssekretär. Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand 2.960,92 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025) brutto monatlich (ohne Zuschläge; als Beamtin / Beamter haben Sie zudem keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).

Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Regierungsinspektorin / zum Regierungsinspektor. Bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für gehobene Ämter ab der Besoldungsgruppe A10 offen.

Urlaub:

30 Urlaubstage pro Jahr – auch schon während der Ausbildung

Aufgaben und Einsatzorte:

Unterstützende Tätigkeiten bei allen bayerischen Arbeitsgerichten. 

In der Geschäftsstellenverwaltung eines Arbeitsgerichts übernehmen Sie Verwaltungstätigkeiten wie das Bearbeitung von Posteingängen und das Überwachen von Terminen. Sie übernehmen Ladungen und Zustellungen, führen Protokolldienst bei Gerichtsverhandlungen und verschriftlichen Urteile und Beschlüsse.

Bewerbungsfrist:

bis Anfang Mai des Jahres vor Ausbildungsbeginn.

Nachwuchskräfte bei Gericht - Verwaltungswirtin und Verwaltungswirt

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Verwaltungswirtin und Verwaltungswirt bei Gericht

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Duales Studium zur Rechtspflegerin und zum Rechtspfleger bei den bayerischen Arbeitsgerichten

Ablauf des Studiums:

Studium an der „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ (20 Monate) und Praxis in Behörden (16 Monate)

Das Studium wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene. Das Bestehen der Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, den akademischen Grad „Diplom-Rechtspflegerin (FH) / Diplom-Rechtspflerger (FH)“ zu führen.

Dauer:

3 Jahre

Schulische Voraussetzungen:

Abitur, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschluss.

Gehalt:

Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von 1.563,85 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025) brutto monatlich. Anwärterinnen und Anwärter erhalten zudem gegebenenfalls einen Orts- und Familienzuschlag je nach Wohnsitz, Familienstand und etwaigen berücksichtigungsfähigen Kindern. Daneben werden die vermögenswirksamen Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt – unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs – Ihre Ernennung zur Regierungsinspektorin oder zum Regierungsinspektor. Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand 3.294,99 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025; ohne Zuschläge; als Beamtin oder Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).

Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Regierungsrätin oder zum Regierungsrat. Bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A14 offen.

Urlaub:

30 Urlaubstage pro Jahr – auch schon während der Ausbildung

Aufgaben und Einsatzorte:

Der Rechtspfleger ist ein eigenständiges Organ der Rechtspflege. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entscheiden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Rechtspflegergesetz sachlich unabhängig und sind dabei nicht weisungsgebunden. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind sie hauptsächlich in der Rechtsantragstelle, im Mahnverfahren sowie bei der Kostenfestsetzung tätig und entscheiden im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Als Leitung einer Geschäftsstelle können Sie frühzeitig Führungsverantwortung übernehmen.

Bewerbungsfrist:

bis Anfang Juli des Jahres vor Studiumsbeginn

Nachwuchskräfte bei Gericht - Rechtspflegerin und Rechtspfleger

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Duales Studium zur Diplom-Verwaltungsinformatikerin (FH) / Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)

Ablauf des Studiums:

Studium der verwaltungswissenschaftlichen Grundlagen am Fachbereich „Allgemeine Innere Verwaltung“ der Hochschule für den Öffentlichen Dienst (6 Monate), Studium der Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften / Hof (18 Monate) und Praxis in Behörden (12 Monate).

Das Studium wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene. Das Bestehen der Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, den akademischen Grad „Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH)“ zu führen. Der Abschluss berechtigt auch zum Zugang zu einem Master-Studiengang der Informatik an allgemeinen (Fach-)Hochschulen.

Dauer:

3 Jahre

Schulische Voraussetzungen:

Hochschulreife, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschluss.

Gehalt:

Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von 1.563,85 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025) brutto monatlich. Anwärterinnen und Anwärter erhalten zudem gegebenenfalls einen Orts- und Familienzuschlag je nach Wohnsitz, Familienstand und etwaigen berücksichtigungsfähigen Kindern. Daneben werden die vermögenswirksamen Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt - unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs - Ihre Ernennung zur Technischen Oberinspektorin / zum Technischen Oberinspektor. Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand 3.294,99 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025; ohne Zuschläge; als Beamtin / Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).

Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Technischen Rätin / zum Technischen Rat. Bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für höhere Ämter ab der Besoldungsgruppe A14 offen.

Urlaub:

30 Urlaubstage pro Jahr – auch schon während der Ausbildung

Aufgaben und Einsatzorte:

Verwaltungsinformatiker arbeiten in den Rechenzentren der öffentlichen Verwaltung und in den Entwicklungsabteilungen als Softwareingenieure oder als Systemanalytiker und Projektleiter. Typische Aufgaben umfassen unter anderem Systemadministration, bei der Sie die IT-Infrastruktur Ihrer Behörde organisieren, planen, installieren, konfigurieren und pflegen, oder die Anwenderbetreuung, die von der Unterstützung bei Windows und MS Office bis speziellen Fachanwendungen reicht. In der Programmierung erstellen und betreuen Sie fachbezogene Software und Webanwendungen, während Sie in der IT-Sicherheit den Schutz von Daten und EDV-System vor Gefahren und Bedrohungen sicherstellen. Besonders qualifizierte Kräfte können nach entsprechender beruflicher Erfahrung als Führungskräfte eingesetzt werden.

Bewerbungsfrist:

ab Oktober des Jahres vor Studienbegin.