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Verfahrenshinweise

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) bedeutet, dass Dokumente, die bislang ausgedruckt und in Papierform per Post oder Fax versandt werden mussten, in elektronischer Form übersandt werden können.

Hinweis

Der technische Betrieb des De-Mail zu EGVP Konverters wurde zum 30.11.2024 eingestellt.

Elektronische Übermittlung

Elektronische Dokumente können über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelt werden. Ausführliche Informationen hierzu nebst einer detaillierten Anwenderdokumentation finden Sie auf der Internetseite  EGVP.

 

Vorzüge des ERV

Im Vergleich zu der Kommunikation per E-Mail bietet der ERV verschiedene Vorteile. Bei der Übermittlung elektronischer Dokumente per einfacher E-Mail gibt es zwei wesentliche Herausforderungen:

Zum einen sind Dokumente, die man per E-Mail versendet, für jedermann lesbar. Die Übermittlung sollte also verschlüsselt erfolgen. Zum anderen können elektronische Dokumente nicht ohne Weiteres unterschrieben werden.

Die Unterschrift wird bei elektronischen Dokumenten durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 ersetzt. Dazu ist neben einer Signaturkarte auch eine besondere Software erforderlich, mit der man elektronische Dokumente signieren und die Signatur elektronischer Dokumente überprüfen kann.

Diese beiden Funktionalitäten (Verschlüsselung der Übertragung sowie Signatur bzw. Signaturprüfung) werden von der allseits verfügbaren Standardsoftware nicht ohne Weiteres angeboten. Dementsprechend müssen die Verfahrensbeteiligten bei der Kommunikation per E-Mail grundsätzlich weitere Vorkehrungen treffen, um den gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf Vertraulichkeit (Verschlüsselung) und Authentizität (qualifizierte Signatur) zu entsprechen. Dazu gehören der Austausch der Verschlüsselungszertifikate und die Installation einer geeigneten Signatursoftware.

Das EGVP dient der sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation mit Behörden und Gerichten. In dem Sende- und Empfangsprogramm (Client) sind diese beiden Funktionalitäten bereits von Haus aus integriert. Der Client ermöglicht die verschlüsselte Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Zudem erlaubt er die Signatur der übermittelten Dokumente. Wer mit dem Client elektronische Dokumente empfängt, erhält zugleich das Ergebnis der Prüfung der Signatur, gewissermaßen das Ergebnis der „Echtheitsprüfung“ der elektronischen Unterschrift.

Daneben bietet das EGVP gegenüber der Kommunikation per E-Mail noch weitere Vorteile:

Einheitlicher Zugang zu den teilnehmenden Gerichten.

Mit dem Client können Sie Dokumente an die teilnehmenden Gerichte übersenden und Dokumente von den Gerichten empfangen. Weitere Gerichte (auch außerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit) nutzen ebenfalls das EGVP oder wollen es künftig nutzen. Das EGVP könnte so im Laufe der Zeit zu einem einheitlichen Kommunikationsportal für den gesamten elektronischen Rechtsverkehr werden.

Sofortige Eingangsbestätigung.

Bei der Übersendung per EGVP erhalten Sie sofort eine Bestätigung über den Eingang.

Unterstützung sogenannter »strukturierter Datensätze. 

Zukünftig sollen Daten mittels sogenannter »strukturierter Datensätze« auf XML-Basis – insbesondere XJustiz-Datensätze – ausgetauscht werden. Gedacht ist daran, dass beispielsweise das Gericht die Daten für einen anberaumten Gerichtstermin zusätzlich zu der herkömmlichen Ladung auch in Form eines XJustiz-Datensatzes bereit stellt, der von der Software eines Rechtsanwalts oder anderen Verfahrensbeteiligten automatisch weiter bearbeitet werden könnte.
 

Technischen Voraussetzungen

Um als Verfahrensbeteiligter mit den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten rechtsverbindlich elektronisch kommunizieren zu können, benötigen Sie ein Sende- und Empfangsprogramm (den Client). Zusätzlich müssen Sie über eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verfügen.

Weitere Informationen über den ERV insbesondere über die zum Download bereitstehenden Drittprodukte finden Sie auf der Internetseite egvp.de.
 

Qualifizierte Signatur

Für die qualifizierte elektronische Signatur benötigen Sie eine besondere Signaturkarte (eine Smartcard), die von verschiedenen Vertrauensdiensten (u. a. Bundesnotarkammer, Deutsche Telekom AG) herausgegeben wird.
Informationen über Zertifizierungsdiensteanbieter für die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur .