elektr.kom.

Rechtliche Grundlagen

Am 1. Januar 2018 sind gesetzliche Regelungen für die elektronische Kommunikation mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten in Kraft getreten, die u.a. die Nutzung der EGVP-Infrastruktur zum Gegenstand haben und in nachfolgenden Gesetzen geregelt sind: 

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786),

die Verordnung für die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung- ERVV) vom 24. November 2017 sowie

das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208 ff.).

Allgemeine rechtliche Grundlagen

Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr sind auf der Seite des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs beschrieben.

Elektronischer-Rechtserkehr-Verordnung

Ab 01.01.2018 gilt die bundeseinheitliche Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Die Bearbeitungsvoraussetzungen enthalten die Einzelheiten zum Verfahren und sonstige organisatorisch-technische Bestimmungen.

Die Formatstandards sind bei der Erstellung von elektronischen Dokumenten einzuhalten.