BayernPortal

Allgemeines zum BayernPortal

Der digitale Zugang zur Verwaltung und Gerichtsbarkeit wird über den Portalverbund Bayern sichergestellt, den der Freistaat Bayern nach Maßgabe des BayDiG und in Ansehung seiner Verpflichtung aus dem OZG errichtet und betreibt. Der Portalverbund Bayern umfasst das BayernPortal und das Bayerische Unternehmensportal (Rechtsbegriff: Organisationsportal Bayern).

Das  BayernPortal ist die zentrale Informationsplattform der öffentlichen Verwaltung in Bayern für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen. Über das BayernPortal sollen schrittweise alle staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungsdienstleistungen der Behörden in Bayern zentral für Bürger und Unternehmen abrufbar sein.

Das BayernPortal umfasst neben Behördendaten wie z.B. Anschriften, Öffnungszeiten und Ansprechpartner über 2.000 Beschreibungen von staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen sowie der Kammern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Wählt man unter „Vor Ort“ bzw. „Mein Ort“ eine Postleitzahl oder einen Ort in Bayern, werden nach Auswahl einer Leistung die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. spezifische ortsbezogene Informationen angezeigt. Soweit vorhanden, werden für die Antragstellung Links zu Formularen und Online-Verfahren angeboten. Diese Angebote werden kontinuierlich ausgebaut.

Das BayernPortal - Video

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Das Bürgerkonto

Das Bürgerkonto ermöglicht dem Nutzer die übergreifende Nutzung von E-Government-Leistungen des Freistaates Bayern, der Kommunen und weiterer Anbieter. Dabei sind keine Mehrfachregistrierungen erforderlich – der Nutzer hat ein einziges Bürgerkonto für alle online verfügbaren Services.

Zur Nutzung des Bürgerkontos ist eine einmalige (initiale) Registrierung nötig. Fachverfahren, die die Dienste des BayernPortals nutzen, können aus diesem gemeinsamen Bürgerkonto bestimmte Attribute nutzen, um z.B. Formularfelder vorzubelegen. Der Bürger genießt den Vorteil seines persönlichen Postkorbs und der Vorbelegung der Formularfelder mit seinen Daten, soweit dies von den angebundenen Verfahren unterstützt wird.

Die Registrierung für eine BayernID

Registrierung mit dem neuen Personalausweis

Dazu benötigt man die aktivierte eID-Funktion und seine persönliche PIN des neuen Ausweises, die auf dem genutzten Computer oder Handy installierte (kostenfreie) AusweisApp sowie ein Kartenlesegerät bzw. ein NFC (Near Field Communication) fähiges Handy. Die persönlichen Daten werden ausgelesen, direkt ins Bürgerkonto übernommen und dort gespeichert.

Die Registrierung mit dem neuen Personalausweis erfüllt sehr hohe Sicherheitsstandards. Daher kann der Nutzer nach einer Registrierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises auch grundsätzlich alle Arten von elektronischen Verfahren durchführen. Dies gilt auch für elektronische Verfahren, bei denen der Gesetzgeber ausdrücklich eine elektronische Identifizierung und/oder die Schriftform gesetzlich vorschreibt. Denn der neue Personalausweis kann neben seiner Identifizierungsfunktion nach Personalausweisgesetz auch als elektronischer Schriftformersatz genutzt werden (vgl. Art. 3a Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 und Satz 5 BayVwVfG) .

Ausweis mit aktivierter elektronischer ID-Funktion

  • deutscher Personalausweis oder
  • Aufenthaltstitel für Personen aus Drittstaaten oder
  • ID-Karte für EU/EWR-Bürgerinnen und Bürger

 

Registrierung mit Benutzername und Kennwort

Hier wählt der Nutzer selbst einen Benutzernamen und ein Kennwort. Er gibt seine persönlichen Daten sowie eine E-Mail-Adresse ins Bürgerkonto ein, beantwortet eine Sicherheitsfrage und erhält dann einen Link an die hinterlegte E-Mail-Adresse, um die Registrierung abzuschließen.

Nach Registrierung mit Benutzername/Passwort können daher nicht alle Verfahren elektronisch durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Verwaltungsverfahren, bei denen der Gesetzgeber ausdrücklich eine elektronische Identifizierung und/ oder die Schriftform gesetzlich vorschreibt

Aktuell setzen die meisten Services den Zugang mit Benutzername und Kennwort voraus. Ob ein Dienst nur mit dem neuen Personalausweis genutzt werden darf, entscheidet der Gesetzgeber oder die das BayernPortal einsetzende Behörde.

Registrierung mit ELSTER

Hierzu registriert sich der Nutzer mit Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Des Weiteren vergibt er ein frei wählbares Passwort. Die Angaben Name, Anschrift und Geburtsdatum werden vollautomatisch mit dem Melderegister abgeglichen. Stimmen die Angaben überein, erhält der Nutzer im Anschluss per Post einen PIN-Brief, mit dem er sein Benutzerkonto freischalten kann. Gleichzeitig wird ein sog. Software-Token erzeugt, den der Nutzer auf seiner Festplatte oder einem externen Datenträger sichert. Die Technologie ist aus dem Verfahren ELSTER der Steuerverwaltung bekannt und millionenfach bewährt

Registrierung mit einer Europäischen ID

Deutsche Online-Verfahren können auch mit den eigenen Anmeldemöglichkeiten der anderen EU/EWR-Länder genutzt werden.

Die BayernID - Video

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Die BayernApp

Die App bietet Bürgerinnen und Bürgern einen mobilen Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen. Sofern die zuständige Behörde einen Online-Antrag bereitstellt, lässt sich der Antrag direkt aus der App heraus starten. Die User/-innen erhalten über die BayernApp außerdem Neuigkeiten zu verschiedensten Themen und eine Karte zeigt Standorte mit kostenfreiem BayernWLAN in der Umgebung an.

Was kann die App?

  • Verwaltungsleistungen direkt mobil erledigen, egal ob vom heimischen Sofa aus oder unterwegs aus der Bahn.
  • mit Behörden in Kontakt treten – schnell und sicher mit verschlüsselter Verbindung.
  • Merklisten mit erforderlichen Unterlagen für Verwaltungsleistungen anlegen.
  • Favoriten für Serviceleistungen, Ihre Behörden oder Ihre Lebenslagen speichern. Damit haben Sie künftig alle Leistungen parat, die für Sie relevant sind.
  • Informationen zu Verwaltungsleistungen und Behörden mit anderen teilen

 

Downloads zur BayernApp

BayernApp Flyer

 BayernApp - Handout