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Die digitale Gerichtsbarkeit

Die fortschreitende Digitalisierung verändert alle Lebensbereiche. Für die Bürgerinnen und Bürger (im Folgenden: Bürger), für Wirtschaft und Verwaltung eröffnen sich neue Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten. Es entstehen neue Märkte und Geschäftsfelder, neue Forschungsgebiete, Bildungsangebote und Verwaltungsdienste. Die Bayerische Staatsregierung hat die Gestaltung der mit der Digitalisierung einhergehenden politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen zu einem Schwerpunkt erhoben.

Das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG)

Das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) ist am 1. August 2022 in Kraft getreten und ersetzt das ehemalige Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG).

Das BayDiG regelt die digitale Verwaltung und bundesweit erstmals die Rahmenbedingungen der gesellschaftlichen Digitalisierung insgesamt. Im allgemeinen Teil des BayDiG werden die Digitalziele des Freistaates Bayern ausgegeben, die zugleich die Schwerpunkte der bayerischen Digitalpolitik bilden..

Darüber hinaus adressiert das BayDiG die Sicherung der digitalen Entscheidungsfähigkeit des Freistaates Bayern und die verpflichtende Berücksichtigung von Aspekten der Ökologie und Nachhaltigkeit im Rahmen der digitalen Aufgabenerfüllung durch staatliche Behörden.

Eine Schlüsselfunktion übernimmt dabei das BayernPortal, in dem die staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen online gebündelt für Bürger und Unternehmen bereitgestellt werden.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Mit dem vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14.08.2017 werden Bund und Länder verpflichtet, spätestens bis Ende des Jahres 2022 Verwaltungsdienstleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Erklärtes Ziel ist es, bundesweit den Durchbruch für ein modernes E-Government zu schaffen.