Entscheidung

Datum: 14.07.2025
Aktenzeichen: 2 Ta 26/25
Rechtsvorschriften: § 33 RVG, § 2 Abs. 2, §§ 66, 68 GKG, Nr. 8614 KV-GKG

Nach Nr. 8614 KV-GKG wird im Falle der Zurückweisung der Beschwerde in einem nicht besonders aufgeführten Verfahren, das nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei ist, eine Festgebühr von 55,- € erhoben. Für die Beschwerde nach §§ 33 RVG ist die Gebührenfreiheit nicht angeordnet.

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