Entscheidung
| Datum: | Arbeitsgericht Weiden vom 06.12.2023 | 
| Aktenzeichen: | 3 BV 3/23 | 
| Rechtsvorschriften: | § 3 BetrVG | 
Inhaltsangabe:
Eine Betriebsvereinbarung zur Schaffung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats ist unwirksam, wenn sie das Prinzip der Ortsnähe nicht ausreichend berücksichtigt.
Beschwerde wurde beim Landesarbeitsgericht Nürnberg am 24.10.2024 unter dem Aktenzeichen: 5 TaBV 6/24 (veröffentlicht) eingelegt.
