Entscheidung
Datum: | 12.11.2024 |
Aktenzeichen: | 6 SLa 105/24 |
Rechtsvorschriften: | § 5 TV über vollkontinuierliche Arbeitsweise in Hohlglas veredelnden Betrieben vom 18.03.2022 (TV VK-Arbeit) |
Der Zuschlag für vollkontinuierliche Arbeitsweise nach § 5 TV VK-Arbeit berechnet sich nach dem individuellen Bruttoverdienst des Arbeitnehmers einschließlich übertariflicher Zulagen.
Rechtsmittel ist zugelassen.