Entscheidung
Datum: | 15.03.2023 |
Aktenzeichen: | 2 Ta 23/23 |
Rechtsvorschriften: | §§ 42, 63 GKG |
Inhaltsangabe:
Eine Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses mit dem (vermeintlichen) Entleiher wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ist neben einer Bestandsschutzklage gegen den kündigenden Verleiher eigenständig zu bewerten.