Entscheidung
Datum: | 14.12.2022 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 132/22 |
Rechtsvorschriften: | §§ 767 Abs. 1, 770 ZPO; § 371 S. 1 BGB |
Inhaltsangabe:
Die in einem gerichtlich protokollierten Vergleich getroffene Vereinbarung der unwiderruflichen Freistellung unter Fortzahlung einer zahlenmäßig genau benannten monatlichen Bruttovergütung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses stellt keinen vollstreckbaren Zahlungstitel dar.