Entscheidung
| Datum: | 11.02.2021 | 
| Aktenzeichen: | 2 Ta 10/21 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 45, 63 GKG | 
Inhaltsangabe:
Einigen sich die Parteien in einem Bestandsstreit auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die hilfsweise eingeklagte Urlaubsabgeltung beim Verfahrenswert nach § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 GKG zu berücksichtigen.
