Entscheidung
| Datum: | 19.01.2021 | 
| Aktenzeichen: | 7 TaBV 22/20 | 
| Rechtsvorschriften: | § 1 TVG, § 99 BetrVG; Gehaltstarifvertrag für die Angestellten im Einzelhandel in Bayern vom 08.08.2017 | 
Inhaltsangabe:
Zur Eingruppierung von Kassierern, Kassierern mit Sammel-, Packtisch- oder Versandkassen-Funktion und Ersten Verkäufern nach dem Gehaltstarifvertrag für die Angestellten im Einzelhandel in Bayern vom 08.08.2017.
Rechtsbeschwerde wurde beim BAG am 25.03.2021 unter dem Az. 4 ABR 4/21 eingelegt.
Die Klage wurde am 23.08.2021 zurückgenommen.
