Entscheidung
| Datum: | 28.10.2020 | 
| Aktenzeichen: | 3 Ta 109/20 | 
| Rechtsvorschriften: | § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG, §§ 2 Abs. 1 Nr. 3a, 5 Abs. 1 ArbGG | 
Fordert der Auftraggeber von seinem Auftragnehmer Entgelt zurück, weil die gesetzliche Rentenversicherung nach Prüfung von einem Arbeitsverhältnis ausgeht, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben. Es liegt ein sogenannter
sic-non- Fall vor, bei dem die Behauptung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses genügt.
