Entscheidung
| Datum: | 18.03.2013 | 
| Aktenzeichen: | 6 Ta 16/13 | 
| Rechtsvorschriften: | § 11 Abs. 5 RVG | 
Inhaltsangabe:
Kostenfestsetzung des Anwalts gegen den Mandanten - nichtgebührenrechtliche Einwendungen nach § 11 Abs. 5 RVG, die dennoch als völlig substanz- und haltlos und damit als unbeachtlich anzusehen sind.
