Entscheidung
Datum: | 19.05.2020 |
Aktenzeichen: | 7 Sa 304/19 |
Rechtsvorschriften: | § 106 GewO, § 315 BGB, § 3 Abs. 5 TV-L |
Inhaltsangabe:
Die Pflicht des Arbeitnehmers, an einer nach § 3 Abs. 5 TV-L zulässigerweise angeordneten amtsärztlichen Untersuchung mitzuwirken, entfällt nicht allein dadurch, dass der Arbeitnehmer am Tag der Untersuchung arbeitsunfähig erkrankt unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines behandelnden Arztes.