Entscheidung
| Datum: | 10.03.2020 | 
| Aktenzeichen: | 6 Sa 322/19 | 
| Rechtsvorschriften: | Art. 33 BayHSchPG, § 1 TV-L | 
Inhaltsangabe:
Eine bei einem Hochschulinstitut beschäftigte studentische Hilfskraft unterfällt nicht deshalb dem persönlichen Anwendungsbereich des TV-L, weil sie bei Projekten eingesetzt wird, die von außerhalb der Universität stammen.
