Entscheidung
| Datum: | 12.12.2018 | 
| Aktenzeichen: | 4 TaBV 19/18 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 100 ArbGG, 87 BetrVG | 
Die Einigungsstelle ist für die Regelung einer Bleibeprämie offensichtlich unzuständig, wenn die vollständige Betriebsstilllegung bereits erfolgt ist.
