Entscheidung
| Datum: | 11.10.2018 |
| Aktenzeichen: | 5 Sa 100/18 |
| Rechtsvorschriften: | § 109 GewO |
Auch wenn das nicht freigestellte Betriebsratsmitglied in den letzten drei Jahren des 16-jährigen Arbeitsverhältnisses fast ausschließlich Betriebsratstätigkeiten ausgeübt hat, darf dieser Zeitraum nicht von der Bewertung der Arbeitsleistung im Zeugnis ausgenommen werden.
