Entscheidung
| Datum: | 06.05.2015 | 
| Aktenzeichen: | 3 Ta 43/15 | 
| Rechtsvorschriften: | § 888 ZPO | 
Der Anspruch auf ein in einem Vergleich ausformuliertes Zeugnis ist nicht erfüllt, wenn Ausstellungsort und die Unterschrift entgegen der räumlichen Anordnung im Vergleich in die Mitte des Zeugnisses gerückt waren.
