Entscheidung
Datum: | 03.07.2015 |
Aktenzeichen: | 2 Ta 71/15 |
Rechtsvorschriften: | §§ 115, 118, 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO |
Keine Berücksichtigung von vom Jobcenter bezüglich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung gezahlten Beträge, wenn die Antragstellerin im Rahmen des PKH-Verfahrens selbst angibt, bei den Eltern bei freier Kost und Logis zu wohnen.