Entscheidung
Datum: | 07.11.2017 |
Aktenzeichen: | 7 Sa 400/16 |
Rechtsvorschriften: | §§ 626 BGB, 1 KSchG |
Die Bezeichnung zweier polnischer Kollegen in einem Streitgespräch mit dem Vorgesetzten als "Polacken" kann als fremdenfeindliche Äußerung einen Kündigungsgrund an sich darstellen. Die Kündigung scheiterte im vorliegenden Einzelfall an der fehlenden Abmahnung.