Entscheidung
| Datum: | 29.12.2017 | 
| Aktenzeichen: | 6 Ta 187/17 | 
| Rechtsvorschriften: | § 114 ZPO | 
Die PKH ist nicht pauschal auf einen Vergleichsmehrwert für einen noch nicht bekannten Vergleich zu erstrecken und auch nicht allgemein auf ggfs. erforderliche Übersetzungskosten.
