Entscheidung
| Datum: | 04.11.2015 | 
| Aktenzeichen: | 4 Sa 200/15 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 823, 1004 BGB | 
Entfernung einer Abmahnung; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; die fehlende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung führt nicht zur Unwirksamkeit einer Abmahnung
