Entscheidung
| Datum: | 07.04.2017 |
| Aktenzeichen: | 6 Ta 20/17 |
| Rechtsvorschriften: | §§ 114 ZPO, 61 b ArbGG |
Ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nebst Klageentwurf für die beabsichtigte Klage wegen Benachteiligung wahrt nicht die Klagefrist des § 61 b ArbGG.
