Entscheidung
| Datum: | 04.02.2016 | 
| Aktenzeichen: | 6 Ta 135/14 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 63, 68 GKG | 
Eine Bescheinigung für das Finanzamt durch den Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von zu Hause ein Büro unterhielt ist für den Streitwert mit 500,-- € bzw. 10 % eines Monatsverdienstes zu bemessen.
