Entscheidung
| Datum: | 09.12.2016 |
| Aktenzeichen: | 2 TaBV 50/16 |
| Rechtsvorschriften: | §§ 100 ArbGG, 87 Abs. 1 EinIS und Nr. 10 BetrVG, Rahmenentgelttarifvertrag Groß- und Außenhandel Bayern (Entgeltstruktur) vom 12.02.2015 (REGA) |
- Einigungsstelleneinsetzungsverfahren im Zusammenhang mit der Bewertung von arbeitsplatzbezogenen für die Eingruppierung maßgebenden Anforderungen an eine Arbeitsstelle im Zuge der Einführung des Rahmenentgelttarifvertrags Groß- und Außenhandel Bayern (Entgeltstruktur) vom 12.02.2015.
- Ein Mitbestimmungsrecht besteht offensichtlich nicht hinsichtlich der „Aufstellung allgemeiner Regeln und Kriterien für die Bewertung stellenbezogener Anforderungen“.
