Entscheidung
| Datum: | 24.03.2016 | 
| Aktenzeichen: | 6 Ta 43/16 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 78, 83 Abs. 3 ArbGG | 
Der „Beschluss“ des Arbeitsgerichts darüber, wer an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren als Beteiligter i.S. von § 83 Abs.3 ArbGG anzusehen ist, ist nicht beschwerdefähig.
