Entscheidung
Datum: | 23.03.2016 |
Aktenzeichen: | 4 Ta 34/16 |
Rechtsvorschriften: | §§ 42, 63, 68 GKG |
Keine Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts
- für die Regelung der Möglichkeit zu vorzeitigem Ausscheiden,
- für die Erteilung eines Referenzschreibens vor Vertragsende neben einem
bereits zusätzlich bewerteten Zeugnisanspruch,
- für eine nicht strittige Stillschweigensvereinbarung.