Entscheidung
| Datum: | 23.03.2016 | 
| Aktenzeichen: | 4 Ta 34/16 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 42, 63, 68 GKG | 
Keine Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts
- für die Regelung der Möglichkeit zu vorzeitigem Ausscheiden,
-  für die Erteilung eines Referenzschreibens vor Vertragsende neben einem
   bereits zusätzlich bewerteten Zeugnisanspruch,
- für eine nicht strittige Stillschweigensvereinbarung.
