Entscheidung
| Datum: | 16.02.2016 | 
| Aktenzeichen: | 6 Sa 230/15 | 
| Rechtsvorschriften: | § 626 BGB | 
Außerordentliche Kündigung wegen des Vowurfs gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Arbeitgeber würde Verletzungen von Mitarbeitern aus Profitgier bewusst in Kauf nehmen. (Einzelfallentscheidung)
