Entscheidung
| Datum: | 02.02.2016 | 
| Aktenzeichen: | 7 Sa 239/16 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 626, 628 BGB | 
Schadensersatzansprüche aus § 628 Absatz 2 BGB; abgewiesen teils, weil die Zweiwochenfrist des § 626 Absatz 2 BGB nicht eingehalten wurde, teils, weil der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abgemahnt hatte und damit auf das Kündigungsrecht verzichtet hat.
