Entscheidung
| Datum: | 21.12.2015 | 
| Aktenzeichen: | 3 Sa 249/15 | 
| Rechtsvorschriften: | § 242 BGB | 
Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, Arbeitnehmer über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufzuklären.
