Entscheidung
| Datum: | 24.02.2016 | 
| Aktenzeichen: | 4 Ta 16/16 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 42, 63, 68 GKG | 
Vereinbaren die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits im Wege des Vergleiches die wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die im Vergleich mit geregelte Beendigung eines die Kündigung betreffenden Verwaltungsverfahrens nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen.
