Entscheidung
| Datum: | 28.07.2015 | 
| Aktenzeichen: | 7 Ta 86/15 | 
| Rechtsvorschriften: | § 148 ZPO | 
Sofortige Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens, bis das verwaltungsgerichtliche Verfahren bezüglich der Erteilung der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung beendet ist.
