Entscheidung
| Datum: | 24.04.2015 | 
| Aktenzeichen: | 8 Sa 399/14 | 
| Rechtsvorschriften: | § 626 BGB | 
- Eine in einem graphologischen Privatgutachten attestierte einfache Wahrscheinlichkeit einer Unterschriftenurheberschaft reicht nicht aus, die für eine Verdachtskündigung erforderliche letzte Wahrscheinlichkeit einer Unterschriftenfälschung zu begründen.
 
- Unzulässige Personalratsanhörung auf Vorrat.
