Entscheidung
Datum: | 15.07.2015 |
Aktenzeichen: | 8 Ta 77/15 |
Rechtsvorschriften: | § 115 Abs. 2 ZPO |
Bausparvertrag und fremdvermietete Immobilie als einzusetzendes Vermögen, Problem prozesskostenhilfeschädlichen Verhaltens und Berücksichtigung später eintretender Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse.