Entscheidung
| Datum: | 01.09.2015 | 
| Aktenzeichen: | 2 Ta 98/15 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 115, 120a ZPO | 
Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist das aktuelle Arbeitseinkommen zu berücksichtigen, nicht jedoch, dass der Antragsteller einen Monat später wahrscheinlich arbeitslos sein wird. Dies wird später nach § 120a ZPO berücksichtigt.
