Entscheidung
| Datum: | 13.05.2015 | 
| Aktenzeichen: | 4 Sa 351/14 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 35, 36 BBhV | 
- Ein positiver Anerkennungsbescheid gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BBhV eröffnet dem Beihilfeberechtigten nicht die Möglichkeit, die Kurmaßnahme in einer anderen als von Antrag und Anerkennungsbescheid erfassten Einrichtung durchzuführen.
 
- Die diesbezügliche Unkenntnis des Antragstellers begründet keinen Ausnahmefall i. S. d. § 36 Abs. 1 Satz 5 BBhV für eine nachträgliche Anerkennung.
 
 
 Rechtsmittel ist zugelassen.
 
 Revision beim BAG am 14.08.2015 eingelegt - Az.: 6 AZR 433/15
